Mit mehr Differenzierung zu mehr Gerechtigkeit
Anfang 2017 wurde das alte System der Einstufung in drei Pflegstufen durch das neue Einstufungssystem in fünf Pflegerade ersetzt. Dabei ist nicht mehr nur der körperliche Unterstützungsbedarf in den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Haushaltsführung entscheidend, sondern der Grad der vorhandenen Selbstständigkeit in sechs Aktivitätsbereichen. So wird eine differenziertere Beurteilung auch von Menschen mit einer Demenz, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, möglich.
Die sechs Bereiche für die Einstufung:
1. Beweglichkeit des Körpers (Beispiel: Aufstehen aus Sessel) und Fortbewegungsmöglichkeiten in- und außerhalb der Wohnung, Treppensteigen …
2. Wahrnehmung und Kommunikation: örtliche und zeitliche Orientierungsfähigkeiten, Gedächtnis, Entscheidungen treffen, Gefahren erkennen, an Gespräch teilnehmen können, Informationen verstehen …
3. Zustand der Psyche und Verhaltensweisen: auffälliges Verhalten, aggressive Reaktionen, Unruhe, Ängste, Depressionen, Verwirrtheit …
4. Selbstversorgung: eigenständige Körperpflege, An- und Auskleiden, selbstständig essen, Toilette benutzen …
5. Umgang mit eigener Gesundheit: Organisation von Arztbesuchen, Einnehmen von Medikamenten, Blutzucker messen, Besuch therapeutischer Einrichtungen …
6. Gestaltung des Alltags: eigenständig Aktivitäten planen, sich beschäftigen, Ruhezeiten einhalten, Kontakte pflegen …